Gestatten, Ole Littwin
Ihr zertifizierter Sachverständiger für Treppenbau
Wann braucht man einen Sachverständigen?
Wer braucht einen Sachverständigen?
Meistens wird man beauftragt ein Gutachten zu erstellen wenn 2 Parteien im Streit sind. In diesem Fall ist es ratsam, nicht allzu lange mit dem Beauftragen des Sachverständigen zu warten. Denn je länger ein Streit dauert, umso verhärteter sind die Fronten.
Mein Tipp:
Beide Parteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, für eine einfache sachliche Stellungnahme. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, das beide Parteien Zugang zu dieser Stellungnahme haben und die Kosten deutlich niedriger liegen als bei einem Gutachten. Des weiteren ist zu diesem Zeitpunkt auch eine Mediation noch gut möglich, welche auch durch den Sachverständigen geführt werden kann.
Ist dieser Streit bereits einem Anwalt übergeben, dann kann diese einfache sachliche Stellungnahme auch vom Anwalt beauftragt werden. Der Vorteil ist in diesem Fall, das man mit geringen Kosten feststellen kann ob eine Klage Sinn macht.
Ein ausführliches Gutachten wird dann vom Gericht beauftragt.
Gern beantworte ich Ihnen Fragen zu diesem Thema. Rufen Sie einfach an.
Ihr Treppenbaumeister Ole Littwin
zertifizierter Sachverständiger des Zimmererhandwerk
Zertifikatsnummer: EU#DE/11822 – Prüfziffer VI-DE89842
Kernbereich: Treppen und Geländerbau
anerkanntes Mitglied des:
Treppenbau Ole Littwin
Am Schimmelhof 17 in 24601 Wankendorf
T. 0171 / 38 77 352
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