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Treppenbau Ole Littwin | Am Schimmelhof 17 in 24601 Wankendorf | T. 0171 / 38 77 352 | info@treppen-ole.de

Treppenglossar

Hier finden Sie einen kleines Lexikon mit Fachbegriffen aus dem Treppenbau.

Die Erklärungen sind mit Absicht einfach gehalten um Ihnen als Bauherrn Sicherheit bei Ihren Entscheidungen zu geben.

Sie werden diese Begriffe in Bauzeichnungen und Konstruktionsplänen Ihrer Treppe wiederfinden.
Auch in Treppenangeboten werden diese Begriffe verwendet.

Dieses Treppenlexikon ist nicht vollständig und wenn Ihr gesuchter Begriff nicht dabei ist oder noch Fragen offen bleiben.

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns!

Der Antritt oder/auch die Antrittstufe ist die „…erste (unterste) Stufe eines Treppenlaufes“ (DIN 18065).

Um Unfälle zu vermeiden, ist darauf zu achten, das vor der Treppe ausreichen Platz bleibt und Türen nicht in Richtung Treppe aufgehen. 

Der Austritt oder/auch die Austrittstufe ist die „…letzte (oberste) Stufe eines Treppenlaufes“ (DIN 18065).

Die Austrittsstufe wird nicht in die Nutzflächenberechnung der Treppe einbezogen.
Somit ist es möglich diese letzte Stufe in Höhe des oberen Fussbodens, mit einer anderen Stufentiefe zu konstruieren
z.B. als Podest. 

Um Unfälle zu vermeiden, ist darauf zu achten, das nach der Treppe ausreichen Platz bleibt und Türen nicht in Richtung Treppe aufgehen. 

Als Wange bezeichnet man die seitlichen Bretter ( Wangen ) der Treppe.
In diese werden Schlitze ( Einstemmungen ) gefräst.
In diesen Einstemmungen lagern dann die Trittstufen.

Bei einer aufgesattelten Treppe liegen die tragenden Wangen, hier dann auch Holme genannt unter den Stufen.
Die Stufen sind dann seitlich zu sehen.

Geländerstab und/oder Geländerfüllung sind Bestandteil der Brüstungsgeländer.
Es handelt sich um die senkrechten Elemente zwischen Treppenwange und Handlauf.

Es gibt unterschiedliche Ausführungen in Holz / Metall / Glas

Setzstufen oder Stellbretter machen aus einer offenen Treppe ( Luft zwischen den Stufen ) eine geschlossene Treppe.

So das unter der Treppe ein geschlossener Raum entstehen kann.

Als Auftritt bezeichnet man die Stufentiefe.
Gemessen von Vorderkante einer Trittstufe bis zur nächsten Vorderkante.
Also den Teil einer Stufe, der von oben sichtbar ist.

Mit Steigung wird die Stufenhöhe bezeichnet.
Diese wird gemessen von Oberkante Stufe bis Oberkante der nächsten Stufen.

Das Steigungsverhältnis ist ein Wert der aus 2 Steigungen und 1 Auftritt errechnet wird.

Hier ein Bespiel für das Idealmaß von 63 cm:

2 x 20 cm Steigung + 1 x 23 cm Auftritt = 63 cm

2 x 18 cm Steigung + 1 x 27 cm Auftritt = 63 cm

An diesen Bespielen sieht man wie unterschiedlich die Ausgangswerte sein können.
Das Steigungsverhältnis wird für Haupttreppen und Nebentreppen in der DIN 18065 für Treppenbau geregelt und bestimmt.

Die Geschoßhöhe wird gemessen von Oberkante des unteren Fußbodens bis zur Oberkante des oberen Fußbodens.
Also die Summe aus der Raumhöhe + der fertigen Decke. 

Die lichte Höhe beschreibt die Raumhöhe vom Fußboden bis zur Unterseite der Decke.

Wenn Sie eine Treppenzeichnung von Ihrem Treppenbauer bekommen, dann sehen Sie eine Linie die ungefähr in der Mitte der Treppe verläuft.
Das ist die Gehlinie, auf dieser Linie wird die Treppe berechnet. Genau an dieser Stelle sind alle Stufen gleich tief.
Eine gerade Stufe ist also an dieser Stelle genau so tief wie die große Eckstufe.

Die Treppenstufen überragen einander um mind. 3-4 cm.
Dieser Teil der Stufe wird Unterschneidung genannt.

Als Brüstung bezeichnet man das gesamte Geländer.

Es gibt steigende Brüstung, damit ist das Geländer an der Treppe gemeint welches von unten bis oben ansteigt.

Es gibt auch das liegende Brüstungsgeländer das an Deckenkante als Absturzsicherung gebraucht wird.